Besteht für uns ein Anspruch auf Baukindergeld, obwohl wir drei, nicht selbst genutzte Studentenwohnungen besitzen, die jeweils ca 30 qm groß sind und definitiv für uns als vierköpfige Familie nicht zu Wohnzwecken geeignet sind?
Nein, leider nicht. Das Baukindergeld ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Sie schon Wohneigentum besitzen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie selbst einziehen könnten oder nicht.
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