Bekomme ich auch eine Zusage für das Baukindergeld, wenn von mir in der gleichen Stadt noch eine Wohnung (Nebenwohnsitz) angemietet wird? In der gekauften Immobilie wohnen schon alle Familienmitglieder mit angemeldeten Hauptwohnsitz.
Wichtig ist, dass Sie zum Stichtag (also an dem Tag, an dem Sie den Kaufvertrag unterschrieben, die Bauanzeige gestellt oder die Baugenehmigung erhalten haben) keine weitere Wohnimmobilie besaßen und das neue Haus/ die neue Wohnung Ihr Hauptwohnsitz ist. Eine Zweitwohnung zählt nicht als eigene Wohnimmobilie und sollte daher auch keinen Hinderungsgrund für das Baukindergeld darstellen.
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