Der Sohn meines Mannes ist bei uns gemeldet, lebt aber zu gleichen Teilen auch bei der Mutter. Wir haben das Baukindergeld beantragt. Die Exfrau hat nun auch ein Haus gebaut und kann ja nicht mehr den Antrag stellen. Sind wir rechtlich dazu verpflichtet, ihr die Hälfte des Baukindergelds abzugeben?
Soweit wir wissen, gibt es eine solche Verpflichtung nicht. Vielleicht finden Sie ja eine einvernehmliche Lösung für das Baukindergeld, so dass das geförderte Kind bei beiden Elternteilen vom Zuschuss profitieren kann.
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