Ich, verheiratet, 1 Kind, kaufe ein Haus. Der notarielle Kaufvertrag wird am 13.11.2018 beurkundet. Übergang Nutzen Lasten, Kaufpreisfälligkeit und Einzug findet statt zum 01.02.2019. Dann zieht auch erst der Verkäufer dort aus, früherer Einzug also nicht möglich. Kann der Antrag bereits dieses Jahr (2018) gestellt werden, oder darf er erst nach Einzug (2019) gestellt werden? Das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der Jahre 2015 und 2016 ist niedriger als 90.000 Euro. Das Einkommen 2016 und 2017 aber höher. Welches Einkommen ist zu berücksichtigen? Hängt das vom Einzugsdatum ab, oder vom Datum des Kaufvertrags? ... oder vom Datum der Antragstellung?
Sie können den Antrag auf Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug stellen, also 2019, denn Sie brauchen dafür die Meldebestätigung. Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte
des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn Sie den Antrag also 2019 stellen, zählt das Einkommen 2016 und 2017.
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