Laut Notarvertrag sollte ich am 31.12.2014 in meine Eigentumswohnung ziehen. Diese Wohnung ist bis jetzt noch nicht fertig. Die Wohnung gehört zu einer Eigentümergemeinschaft. Wir können erst einziehen, wenn die Bauabnahme für das Gesamtobjekt erfolgt ist. Ev. könnte das im Oktober 2016 erfolgen. Welche Möglichkeiten gibt es für mich, vom Kauf zurückzutreten, d.h. eine Rückabwicklung zu erwirken? Bei Rückabwicklung des Kaufes einer Eigentumswohnung wie bekomme ich die Maklercourtage zurück?
Die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs ist komplizierte rechtliche Materie, die eine genaue Kenntnis der geschlossenen Verträge und baulichen Fakten voraussetzt. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir im Rahmen dieses kostenlosen Forums keinen Rechtsrat erteilen können. Ihre Möglichkeiten, vom Kauf der Eigentumswohnung zurückzutreten und unter Umständen die Maklercourtage zurückzufordern, loten Sie am besten zusammen mit einem Fachanwalt für Baurecht aus. Einen entsprechend spezialisierten Anwalt finden Sie zum Beispiel über die ARGE Baurecht.
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