Ich kaufe gerade eine Immobilie bzw. zwei aneinander gebaute Häuser mit jeweils eigener Hausnummer zusammen und es würde nur einen Kaufvertrag geben. Die Gebäude sind derzeit nicht eigenständig nutzbar, da es nur eine Heizung gibt und es nur eine Treppe zum erreichen der unterschiedlichen Stockwerke gibt. Andere Immobilien besitze ich nicht. Besteht in diesem speziellen Fall Anspruch auf Kindergeld; alle anderen Voraussetzungen erfüllen wir.
Ja, auch beim Kauf eines Doppelhauses bzw. zwei aneinander gebauten Häusern ist das Baukindergeld möglich. Sie beantragen den Zuschuss dann für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit / Hausnummer.
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