Ist es möglich Baukindergeld zu erhalten, wenn wir ein Grundstück (1 Flurstück) mit einer Immobilie von den Großeltern kaufen, die Großeltern ein lebenslanges Wohnrecht erhalten und wir auf dem Grundstück einen Neubau machen?
Leider ist das Baukindergeld in diesem Fall nicht möglich. Wenn Sie die Baugenehmigung für Ihren Neubau erhalten, besitzen Sie dann ja schon Wohneigentum (das Haus der Großeltern) - vorhandenes Wohneigentum ist aber ein Ausschlusskriterium für die Förderung.
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