Baukindergeld

Zuschuss für Familien mit Kindern

Eine Förderung, die Familien mit Kindern den Weg ins Eigenheim leichter macht: Das Baukindergeld wird als Zuschuss über 10 Jahre gezahlt. Anspruch haben alle Familien mit Kindern, die selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland erwerben, und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Das Baukindergeld wurde rückwirkend zum 1. Januar 2018 eingeführt und konnte bis Ende 2022 beantragt werden.

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Foto: aktion pro eigenheim

Baukindergeld
 
Ein familienfreundliches Umfeld - das ist mit dem Eigenheim-Wunsch vieler Bauherren verbunden. Das Baukindergeld soll den Weg ins Wohneigentum erleichtern
Ein familienfreundliches Umfeld - das ist mit dem Eigenheim-Wunsch vieler Bauherren verbunden. Das Baukindergeld soll den Weg ins Wohneigentum erleichternFoto: aktion pro eigenheim

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Aktuelles

Wichtiger Hinweis: Das Baukindergeld ist Ende 2022 ausgelaufen. Für 2023 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung, Anträge bei der KfW können nicht mehr gestellt werden.

Mit dem Baukindergeld ins Eigenheim oder in die eigene Wohnung
In Zeiten hoher Preise sind Familien oft die ersten, die auf dem Immobilienmarkt das Nachsehen haben. Ein Eigenheim oder eine eigene Wohnung? Unbezahlbar! Das Baukindergeld soll Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum unter die Arme greifen. Der Zuschuss erleichtert die Finanzierung - und zwar sowohl bei einem Neubau als auch beim Kauf einer gebrauchten Immobilie.

Wer bekommt Baukindergeld?
Anspruch auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt. Eine Familie ist dabei immer ein Haushalt, in dem Kinder leben. Auch Alleinerziehende können den Zuschuss beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen unter dieser Grenze liegt:

  • bei einem Kind 90.000 Euro,
  • bei zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze bei 105.000 Euro und
  • bei drei Kindern bei 120.000 Euro.
  • Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro

Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. (Beispiel: Bei Antragsstellung 2021 sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2018 und 2019 einzureichen). Die berücksichtigten Kinder müssen im Wohneigentum leben, nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie muss die Meldebestätigung vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Wenn der Haushalt zum Stichtag Baugenehmigung/Kaufvertrag schon eine selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilie besitzt, ist eine Förderung nicht möglich! Nicht förderfähig sind auch Ferien- und Wochenendhäuser sowie der Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie oder unter Lebenspartnern.

Wie hoch ist das Baukindergeld?
Pro Kind und Jahr erhält jede Familie 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren als Baukindergeld. Eine Familie mit zwei Kindern erhält also zum Beispiel insgesamt einen Betrag von 24.000 Euro. Berücksichtigt werden bei der Förderung alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind und für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden beziehungsweise in den Haushalt aufgenommen werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden.

Wo kann ich das Baukindergeld beantragen?
Anträge auf das Baukindergeld ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Das Baukindergeld wird von der KfW-Bank ausgezahlt. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug gestellt werden! Es gilt das Datum der Meldebestätigung. Wer bereits genutztes Wohneigentum kauft (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung), muss den Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags stellen. So stellen Sie den Antrag auf Baukindergeld in 5 Schritten.

Welcher Stichtag gilt für das Baukindergeld?
Die Förderung für Familien gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden:

  • Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erteilt worden ist. Diese Regelung gilt für ein Haus, das Bauherren in Eigenregie bauen.
  • Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 begonnen werden durfte.
  • Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterzeichnet worden sein. Diese Regelung gilt für ein neues Haus mit Grundstück vom Bauträger, für ein bestehendes Haus oder für eine Eigentumswohnung.


Ende der Förderung
Das Baukindergeld wurde auf drei Jahre begrenzt: Der Zuschuss kann für Baugenehmigungen und Kaufverträge zwischen dem 01.01.2018 bis 31.03.2021 beantragt werden. Die Förderung wurde Ende 2022 eingestellt.

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Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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