Meine Frau ist in der 23. Woche schwanger mit Zwillingen, und wir möchten gerne noch bevor die Kinder da sind ein Haus kaufen und sanieren, da wir jetzt auch noch Zeit haben selber was am Haus zu machen. Verlieren wir den Anspruch auf das Baukindergeld, wenn wir das Haus schon kaufen bevor die Kinder da sind?
Zunächst einmal der Hinweis, dass wir derzeit noch niemandem verbindliche Hinweise geben können, wann ein Anspruch auf Baukindergeld besteht oder wann man diesen verliert, denn bisher gibt es weder Gesetz noch Förderrichtlinien. Bisher sind lediglich Eckdaten bekannt, in denen es heißt, dass Kaufverträge rückwirkend bis Anfang 2018 berücksichtigt werden, in denen Familien Wohneigentum erwerben. Entscheidend für den Familienbegriff ist das Geburtsdatum des ersten Kindes. Demnach hätten Sie streng genommen keinen Anspruch auf Baukindergeld, weil Sie das Haus nicht als Familie erwerben. Ob es später im Gesetz zu dieser strengen Auslegung kommt oder es noch Ausnahmeregelungen geben wird, wissen wir derzeit leider noch nicht. Das Gesetz wird für Juni/Juli erwartet.
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