Expertenrat

Baukindergeld: Wie ist denn das mit dem Einzugsdatum beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie geregelt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Andrea N. am 18.09.2018 

Im Juli 2018 habe ich das Haus gekauft, in dem ich zusammen mit meinem Ehemann und unseren Kindern schon lange lebe. Das Baukindergeld soll es ja dafür auch geben! Beim Antrag auf Baukindergeld muss man nun bestätigen, dass der Einzug max. 3 Monate vor Antragsstellung war. Wir wohnen aber ja schon seit Jahren zur Miete in diesem Haus! Auch beim Baukindergeld Plus  muss man einen Einzugstermin angeben! Ist hier dann das Datum des Kaufvertrages gemeint?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie ist dann das Datum des Kaufvertrags maßgebend. Spätestens drei Monate danach muss der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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