Wir wohnen in einer DHH, haben inzwischen vier Kinder, das Haus wurde von meinem Mann vor dem ersten Kind 2007 gekauft. Nun ist es hier viel zu eng, daher haben wir einen Bauantrag gestellt für den Bau eines Einfamilienhauses auf unserem Nachbargrundstück (unser Garten) , dieser wurde von meinem Mann mit seiner Mutter schon nach unserer Familiengründung gekauft, da es finanziell allein nicht zu stemmen war. Nun meine Frage: Zählt der Bauantrag unseres Neubaus bzgl Baukindergeld oder der Kaufvertrag des Grundstücks vor vielen Jahren, wo mein Mann nur einen kleinen symbolischen Anteil hat?
Vermutlich wird bei Ihnen letztendlich dann die Baugenehmigung für das Baukindergeld maßgebend sein. Bitte beachten Sie: Diese Auskunft ist vorläufig, denn die genauen Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht.
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