Wir haben im Jahr 2011 eine kleine Wohnung im OG in einem Dreifamilienhaus erworben. Nun möchten wir das Dachgeschoss in dem Dreifamilienhaus erwerben (3 Kinderzimmer). Dies wäre nun kein Erstkauf. Ist es zulässig, dass unsere 3 Kleinkinder als Gemeinschaft die Wohnung im Dachgeschoss erwerben?
Selbst wenn Ihre Kinder die Wohnung im Dachgeschoss erwerben würden, bekommen Sie leider kein Baukindergeld. Für die Förderung darf der Haushalt (also Sie und die Kinder) kein weiteres Wohneigentum haben. Da Sie in dem Haus aber schon eine Wohnung besitzen, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage.
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