Meine Frau hat 2006 (vor der Hochzeit) ein Haus geerbt, das sie bis jetzt weder selbst genutzt noch vermietet hat. Heuer im Frühjahr haben wir nun das Haus abgerissen und mit einem Neubau begonnen. Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld? Wir haben 2 Kinder im Grundschulalter.
Wir würden die Vorgaben der KfW so auslegen, dass Sie das Baukindergeld nur erhalten, wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt der Baugenehmigung keine Immobilie in Ihrem Besitz hatte, d.h. das alte Haus schon abgerissen war. Ob aber der Abriss vielleicht eine Sonderregelung ist und wie das bei der Förderung gehandhabt wird, können Ihnen verbindlich die KfW-Fachberater sagen.
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