Expertenrat

Gelten Sonderregelungen wegen Corona beim Baukindergeld in Bezug auf Kinder, die bald 18 werden?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Vladimir K. am 26.10.2020 

Wir haben vor, nächste Woche den Kaufvertrag über eine Doppelhaushälfte abzuschließen. Das Haus steht seit 01.08.2020 fertig. Wegen Corona dauern alle Prozesse bei den Behörden sehr lang, so dass die neuen Grundbücher (für jede Haushälfte) noch nicht fertig sind. Wir haben zwei Kinder 17 Jahre (wird am 25.11.20 18 Jahre alt) und 12 Jahre alt. Wir glauben, dass wir auf gar keinen Fall bis zum 24.11.2020 einziehen können, da nach dem Vertragsabschluss die Umschreibung auf uns noch weitere 8-9 Wochen dauert. Hätten wir eine Chance für das erste Kind das Baukindergeld irgendwie doch zu bekommen? Gelten hier vielleicht Sonderregelungen wegen Corona?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider gibt es, soweit wir wissen, in Bezug auf das Alter der Kinder keine Corona-Sonderregelung. Das Baukindergeld für Ihr ältestes Kind ist tatsächlich nur möglich, wenn Sie den Antrag auf Baukindergeld noch vor dem 18. Geburtstag stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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