Wir möchten eine Gaststätte kaufen und zu einem Eigenheim umbauen. Müssen wir irgendwas beachten? Kann man das so einfach?
Wenn Sie eine Gaststätte zu Wohnraum umbauen, handelt es sich um eine sogenannte Umnutzung bzw. Umwidmung. Für eine solche Nutzungsänderung ist in der Regel laut Landesbauordung ein Antrag auf Nutzungsänderung nötig. Bei Ihrem Bauamt vor Ort können Sie erfragen, welche Unterlagen genau eingereicht werden müssen.
Da für eine Umnutzung / Umwidmung oft höhere Kosten anfallen, können Sie eine Förderung nutzen. Der Umbau von beheiztem Nichtwohnraum zu Wohnraum wird wie eine Sanierung gefördert. Einen Überblick zu möglichen Fördermitteln für Ihr Vorhaben finden Sie hier.
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