Expertenrat

Ich bin alleinerziehend und habe ein Eigenheim erworben. Muss ich für das Baukindergeld auch die Steuerbescheide meines Ex-Partners einreichen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Katharina K. am 13.07.2019 

Ich bin alleinerziehend und habe ein Eigenheim erworben. Nun möchte ich das Baukindergeld beantragen. Hierfür sind die Steuerbescheide von 2016 und 2017 erforderlich. Gilt dies auch für meinen Ex-Partner, mit dem ich 2016 und 2017 in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt habe? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, das ist nicht erforderlich. Für das Baukindergeld werden die Personen betrachtet, die aktuell im neu erworbenen Wohneigentum leben. Wenn Sie allein mit Kind/Kindern wohnen, sind auch nur Ihre Steuerbescheide relevant.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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