Ich bin alleinerziehend und habe ein Eigenheim erworben. Nun möchte ich das Baukindergeld beantragen. Hierfür sind die Steuerbescheide von 2016 und 2017 erforderlich. Gilt dies auch für meinen Ex-Partner, mit dem ich 2016 und 2017 in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt habe?
Nein, das ist nicht erforderlich. Für das Baukindergeld werden die Personen betrachtet, die aktuell im neu erworbenen Wohneigentum leben. Wenn Sie allein mit Kind/Kindern wohnen, sind auch nur Ihre Steuerbescheide relevant.
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