Expertenrat

Ist das Baukindergeld noch möglich, wenn mein Partner schon seit 6 Monaten in der Immobilie gemeldet ist und ich erst jetzt umziehe?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Lilly A. am 17.07.2020 

Mein Partner ist bereits seit 6 Monaten in unserer gekauften Immobilie gemeldet, die allerdings im letzten halben Jahr eine nicht bewohnfähige Baustelle war. Nun steht unser Umzug kurz bevor und ich würde mich ummelden. Ist es noch möglich, dass ich Baukindergeld beantrage? Mein Partner steht nicht mit im Grundbuch. Wie sieht es aus, wenn er jetzt wieder ausziehen sollte, falls wir uns trennen, könnte ich dann Baukindergeld beantragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Frist für das Baukindergeld läuft bereits, wenn sich das erste Haushaltsmitglied umgemeldet hat. Wenn Ihr Partner schon seit 6 Monatenn in der Immobilie gemeldet ist, ist die Frist für die Förderung abgelaufen. Das Baukindergeld ist dann leider nicht mehr möglich.

Im Falle einer Trennung und Auflösung des gemeinsamen Haushaltes wäre eine Antragstellung innerhalb der Frist möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt).

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung