Wir wollen eine Immobilie kaufen und dann gerne Baukindergeld beantragen. Jetzt ist es so, dass ich vor 11 Jahren, bevor ich geheiratet habe, einen wirklich kleinen Teil von meinem Vater geerbt habe. Lese ich es richtig, dass ich durch den kleinen Teilbesitz der Immobilie, in der meine Mutter auch noch wohnt, keine Bezuschussung bekomme?
Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sofern Ihr Haushalt [...] bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leer stehenden Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.". Aus diesem Grund können Sie die Förderung aller Voraussicht nach leider nicht beantragen.
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