Wir haben am gleichen Tag beim Notar zunächst unsere Doppelhaushälfte verkauft und dann eine neue Immobilie gekauft. Wie verhält es sich hier mit dem Stichtag bezüglich Eigentum? Wir sind zum 01.05 in die neue Immobilie eingezogen und die alte Immobilie wird zum 31.05.2021 übergeben.
In diesem Fall ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass zwischen Verkauf der alten Immobilie und Kauf der neuen Immobilie mindestens ein Tag liegt. Finden beide Notartermine am gleichen Tag statt, kann das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung nicht beantragt werden.
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