Wir haben 2011 als verheiratetes Paar ein EFH gekauft. 2013 ist unser Sohn geboren und 2016 unsere Tochter. Nun verkaufen wir die kleine Immobilie um neu zu bauen. Damit ist es dann eine Ersterwebung als Familie?!
Ja, nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, wäre das ein Ersterwerb als Familie. Denn maßgebend für den Familienbegriff ist der Geburstag des ersten Kindes. Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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