Wir haben 2018 ein Haus gekauft, sind am 1.7. eingezogen und am 26.11. wurde unser Kind geboren. Steht uns auch Baukindergeld zu, wenn es 2018 kurz nach der Geburt beantragt wurde?
In den Förderbedingungen der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, können Sie Ihren Zuschussantrag bis zum 31.12.2018 stellen. Bei Einzug vor Produktstart gilt, dass Kinder gefördert werden, die zum Datum des Einzugs (gemäß Datum auf amtlicher Meldebestätigung) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten beziehungsweise spätestens 3 Monate nach Einzug geboren wurden."
Sie hatten also theoretisch bis Ende 2018 Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Da Ihr Kind aber 3 Monate nach dem Einzug noch nicht geboren war, kommt die Förderung leider nicht in Frage.
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