Expertenrat

Wir haben den Antrag auf Baukindergeld vor dem Notartermin gestellt, der Antrag wurde abgelehnt. Lohnt sich eine Klage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jörg L. am 15.04.2019 

Ich habe den Antrag am 30.09.18 gestellt. Der Notartermin war der 08.10.18. Ich habe eine Ablehnung bekommen. In der Begründung wir auf das Merkblatt 424 verwiesen. Hier steht, das der Antrag spätestens 3 Monate nach dem Kaufvertrag gestellt sein muss. Dass man den Antrag nicht vorher stellen kann oder darf steht dort nicht. Einen neuen Antrag darf ich auch nicht stellen, weil die 3 Monate nach dem notariellen Kaufvertrag auch schon vorbei sind. Dadurch dass die Dokumente erst Mitte März hochgeladen werden konnten, hatte ich keine Möglichkeit mehr etwas zu ändern. Lohnt sich eine Klage?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Aus Ihren Schilderungen entnehmen wir, dass Sie eine vorher gemietete Immobilie gekauft haben. In einem solchen Fall muss der Antrag auf der Baukindergeld innerhalb von 3 Monaten nach dem Kaufvertrag gestellt werden. Im Merkblatt der KfW ist eindeutig geregelt, dass der Antrag erst nach dem Einzug bzw in Fällen wie Ihrem nach dem Kaufvertrag gestellt werden kann. Beim Baukindergeld handelt es sich um einen Zuschuss für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum - zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gab es aber noch keinen Erwerb und damit auch kein Wohneigentum. Wir sehen deshalb wenig Chancen auf Erfolg bei einer Klage, das ist aber keine rechtssichere Einschätzung, ggf. sollten Sie einen Anwalt dazu befragen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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