Expertenrat

Ist das Baukindergeld möglich, wenn wir unser Eigenheim jetzt verkaufen und dann neu bauen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Umut G. am 07.01.2021 

Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir unser Eigenheim (was jetzt zu klein ist für uns) verkaufen und bis zum 31.03.2021 auf einem verschenkten Grundstück meiner Eltern eine Genehmigung für das neue Eigenheim bekommen zum neu bauen? Ebenso muss unser jetziges Eigenheim bis zum 31.03.2021 beurkundet und übergeben sein?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, das Baukindergeld ist in diesem Fall grundsätzlich möglich (Einhaltung der anderen Förderbedingungen vorausgesetzt). Diese Punkte müssen Sie beachten:

  • Das jetzige Eigenheim muss verkauft sein, bevor Sie die Baugenehmigung für den Neubau erhalten.
  • Die Baugenehmigung muss bis zum 31.03.2021 erteilt sein.
  • Für das Baukindergeld zählen die Stichtage Verkauf Eigenheim (Datum Notarvertrag) und Datum Baugenehmigung. Zwischen beiden Stichtagen muss mindestens ein Tag liegen - erst Verkauf, dann Baugenehmigung (siehe Punkt 1).
  • Das Datum für die Löschung im Grundbuch und die Übergabe des jetzigen Eigenheims spielt keine Rolle.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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