Ich habe eine Nachfrage zu der geplanten Wohneigentumsförderung für Familien für 2023. Sie soll ja ab April evtl. sogar erst ab Juni 2023 kommen. Wie ist es, wenn ich jetzt neubaue und bezahlen würde. Darf ich dann dennoch die Förderung in Anspruch nehmen? Oder gilt das nur für geplante Neubauten?
Noch sind die genauen Förderbedingungen nicht bekannt, so dass wir zur Wohneigentumsförderung 2023 noch keine detaillierte Auskunft geben können. Da es sich aber um eine Kreditförderung handeln soll, muss der Förderantrag voraussichtlich vor Unterschrift Kaufvertrag bzw. vor Baubeginn unterzeichnet werden. Genaueres wird allerdings erst im Frühjahr 2023 bekannt sein.
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