Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Strom erzeugen und gleichzeitig die Umwelt schonen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle sowie von Kernkraft verringern. Es regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien ins Stromnetz und die Einspeisevergütung, die der Erzeuger dafür erhält. Damit betrifft es auch Bauherren mit Photovoltaik-Anlage oder Blockheizkraftwerk (BHKW).

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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
 
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) regelt auch die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen auf dem Hausdach
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) regelt auch die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen auf dem HausdachFoto: aktion pro eigenheim

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EEG 2021: Strom aus erneuerbaren Energien
Ob Solarstrom, Windenergie, Wasserkraft oder Bioenergie - die Regelungen des EEG betreffen die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und dienen dem Klimaschutz. Unter anderem soll eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglicht und fossile Energieressourcen geschont werden. Auch die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wird gefördert. In seiner ersten Fassung trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2000 in Kraft und löste damit das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 ab. Seitdem wurde das EEG mehrfach novelliert, also überarbeitet. Die aktuellste Neufassung des Gesetzes trat mit dem EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft.

EEG regelt Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen
Die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen ins öffentliche Netz ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz genau geregelt. Die so genannte Einspeisevergütung gewährleistet das EEG dem Eigentümer der Photovoltaik-Anlage für 20 Jahre. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Installation ab. Die Vergütung sinkt in monatlichen Schritten.

Private Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen von EEG-Umlage befreit
Eine der besten Regelungen aus dem EEG 2021 für private Eigentümer ist die Befreiung von der EEG-Umlage: Wer eine Solaranlage mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden betriebt, muss keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom bezahlen. Das macht die eigene Photovoltaik-Anlage für alle Bauherren attraktiv! Der eigene Solarstrom kann zum Beispiel für den Betrieb eines Elektroautos und eine Wärmepumpe genutzt werden.

EEG-Regelung für alte Photovoltaik-Anlagen
Sogenannte Ü20-Photovoltaik-Anlagen, also Anlagen die nach 20 Jahren keine Einspeisevergütung mehr erhalten, können ihren Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten und erhalten dafür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Möglich ist das bis zu einer Größe von 100 Kilowatt Leistung und bis Ende 2027.


Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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