Expertenrat

Kann mein Partner Baukindergeld beantragen, obwohl nur ich im Grundbuch stehe?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Henrike M. am 14.02.2021 

Wir sind eine Familie mit zwei kleinen Kindern. Wir sind nicht verheiratet, sind beide die leiblichen Eltern unserer Kinder. Wir haben uns ein Eigenheim gebaut und sind jetzt eingezogen und umgemeldet. Den Hausbau finanzieren wir beide gemeinsam über einen Kredit. Das Grundstück gehört laut Grundbuch nur mir. Kann mein Lebenspartner den Antrag auf Baukindergeld stellen oder nur ich? Er würde sich um alles kümmern und hat auch schon online den Antrag gestellt. Jedoch fragen wir uns nun, ob die Voraussetzung so ok ist für die Beantragung oder muss ich der Antragsteller sein?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wichtig ist, dass Sie die Immobilie nicht von Verwandten in direkter Linie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Außerdem muss das Grundstück mindestens einem Mitglied Ihres Haushalts zu mindestens 50 Prozent gehören. Ansonsten gilt laut KfW-Merkblatt: "Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden sein." Den Antrag auf Baukindergeld können also nur Sie stellen, wenn Ihr Lebenspartner nicht als Eigentümer eingetragen ist.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung