Wir sind eine Familie mit zwei kleinen Kindern. Wir sind nicht verheiratet, sind beide die leiblichen Eltern unserer Kinder. Wir haben uns ein Eigenheim gebaut und sind jetzt eingezogen und umgemeldet. Den Hausbau finanzieren wir beide gemeinsam über einen Kredit. Das Grundstück gehört laut Grundbuch nur mir. Kann mein Lebenspartner den Antrag auf Baukindergeld stellen oder nur ich? Er würde sich um alles kümmern und hat auch schon online den Antrag gestellt. Jedoch fragen wir uns nun, ob die Voraussetzung so ok ist für die Beantragung oder muss ich der Antragsteller sein?
Wichtig ist, dass Sie die Immobilie nicht von Verwandten in direkter Linie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Außerdem muss das Grundstück mindestens einem Mitglied Ihres Haushalts zu mindestens 50 Prozent gehören. Ansonsten gilt laut KfW-Merkblatt: "Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden sein." Den Antrag auf Baukindergeld können also nur Sie stellen, wenn Ihr Lebenspartner nicht als Eigentümer eingetragen ist.
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