Ich möchte 2020 ein altes Bauernhaus kaufen. Da ich viel renovieren muss, möchte ich noch nicht einziehen, sondern im Jahr 2023. Zählt dann beim Antrag das zu versteuernde Einkommen aus 2020+2021? Wenn ich 2021 oder 2022 ein Kind bekomme, "zählt" dies dann auch für den Antrag, also erhöht dies den erlaubten Betrag um 15.000 €?
Ja, wenn Sie 2023 das Baukindergeld beantragen, sind die Steuerbescheide von 2020 und 2021 maßgeblich. Was die Kinder angeht, ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend: Alle Kinder, die zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Haushalt leben, werden für das Baukindergeld berücksichtigt, und zwar sowohl bei der Einkommensgrenze als auch beim Zuschuss selbst.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.