Wäre es generell möglich, ein Mansarddach-Haus auf einem Grundstück mit folgenden Bauvorschriften zu bauen?
- Max Firsthöhe 9m
- Max Traufhöhe 4m
- Dachneigung 35-48° (Hauptkörper)
Das ist schwer zu beantworten, weil wir die genauen Bauvorschriften aus dem Bebauungsplan nicht kennen. Eine Schwierigkeit beim Mansarddach ergibt sich aus den zwei verschiedenen Dachneigungen. So beträgt diese im unteren Dachbereich meistens über 70°, im oberen Dachteil dagegen meistens unter 45°. Außerdem gilt die Mansarde unter bestimmten Voraussetzungen als Vollgeschoss, auch deshalb können örtliche Vorgaben dieser Dachform entgegenstehen.
Wenn Sie also sicher sein wollen, dass die gewünschte Dachform auch realisiert werden darf, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit dem Bauamt suchen. Wenn Sie eine schriftliche Sicherheit möchten, bietet sich auch eine Bauvoranfrage an.
Bitte bedenken Sie außerdem, dass ein Masarddach einerseits optisch sehr schön ist und viel Platz bietet, andererseits die aufwändige Dachkonstruktion aber mit höheren Kosten verbunden ist und es kaum Montagefläche für eine eventuell gewünschte Solaranlage gibt.
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