Expertenrat

Habe ich für die Aufstockung einer Etage einen Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von B. D. am 15.07.2018 

Ich habe eine Bestandsimmobilie gekauft laut Kaufvertrag 2016. Der Notarvertrag ist von Anfang 2017, was laut der aktuellen Bedingungen für das Baukindergeld nicht gültig ist. Jedoch habe ich eine Aufstockung mit ca70qm geplant und die Baugenehmigung ist aktuell noch nicht genehmigt, die Anmeldung ist auch noch nicht auf der neuen Straße erfolgt. Habe ich nach der Erteilung der Baugenehmigung für die Aufstockung einer Etage einen Anspruch?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Baukindergeld ist für den Erwerb von Wohneigentum gedacht, für eine Dachaufstockung gibt es den Zuschuss leider nicht. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie ist das Datum des Kaufvertrags maßgebend für die Förderung, dieses liegt bei Ihnen leider vor dem förderfähigen Zeitraum.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung