Ich habe eine Bestandsimmobilie gekauft laut Kaufvertrag 2016. Der Notarvertrag ist von Anfang 2017, was laut der aktuellen Bedingungen für das Baukindergeld nicht gültig ist. Jedoch habe ich eine Aufstockung mit ca70qm geplant und die Baugenehmigung ist aktuell noch nicht genehmigt, die Anmeldung ist auch noch nicht auf der neuen Straße erfolgt. Habe ich nach der Erteilung der Baugenehmigung für die Aufstockung einer Etage einen Anspruch?
Das Baukindergeld ist für den Erwerb von Wohneigentum gedacht, für eine Dachaufstockung gibt es den Zuschuss leider nicht. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie ist das Datum des Kaufvertrags maßgebend für die Förderung, dieses liegt bei Ihnen leider vor dem förderfähigen Zeitraum.
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