Mein Schwiegervater besitzt eine Immobilie, die er uns nun zur Eigennutzung überschreiben/ schenken ... will. Nun fragen wir uns, ob wir diese ihm auch abkaufen können, um das Baukindergeld beantragen zu können. Sicherlich gilt der symbolische Betrag von 1 Euro nicht als "Kauf". Gibt es genaue Bedingungen, wie hoch der Kaufpreis sein muss?
Es gibt für das Baukindergeld tatsächlich genaue Bedingungen für den Kaufpreis. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher sein, als die Förderung durch das Baukindergeld."
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