Wir haben unseren Kaufvertrag am 10.01.18 unterzeichnet. Umgemeldet haben wir uns im März. Unser Sohn ist im Juli geboren. Erhalten wir das Baukindergeld?
Ja, beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Sie haben bis Ende 2018 Zeit, Ihren Antrag zu stellen.
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