Expertenrat

Wir haben unser Haus bis auf den Keller abgerissen und neu gebaut. Kommt das Baukindergeld in Frage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Andre R. am 30.07.2019 

Ich habe ein Haus von meinem Vater geschenkt bekommen, das wir bis auf den Keller abgerissen haben und neu drauf gebaut haben. Die Baugenehmigung wurde am 18.11.2018 erteilt. Habe ich Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Grundsätzlich kann das Baukindergeld in Frage kommen, denn bei der KfW heißt es in den FAQ zum Thema Abriss und Neubau: "Wird eine bestehende Wohnimmobilie, insbesondere die Wohn­fläche, voll­ständig rück­gebaut bzw. abgerissen und auf dem Grund­stück eine neue Wohn­immobilie zur Selbst­nutzung errichtet, kann für die Neu­schaffung der Wohn­immobilie eine Förderung mit Baukinder­geld beantragt werden. Stichtag für die Förder­berechtigung durch das Baukinder­geld für Neubauvorhaben ist, auch rückwirkend zum 01. Januar 2018, die Erteilung der Bau­genehmigung bzw. die Bau­anzeige bei nicht genehmigungs­pflichtigen Bauvorhaben. Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeit­punkt der Antrag­stellung (spätestens 6 Monate nach Einzug in die neue Wohn­immobilie) erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merk­blatt geforderten Nachweis­dokumenten muss der Antrag­steller anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antrag­stellung erfolgt ist (z. B. durch Rechnung)."


Da in Ihrem Fall die alte Wohnimmobilie nicht komplett abgerissen wurde, sondern der Keller erhalten blieb, fragen Sie bitte zur Sicherheit noch einmal direkt bei der KfW nach, ob auch in diesem Fall eine Förderung mit dem Baukindergeld möglich ist.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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