Ich habe ein Haus von meinem Vater geschenkt bekommen, das wir bis auf den Keller abgerissen haben und neu drauf gebaut haben. Die Baugenehmigung wurde am 18.11.2018 erteilt. Habe ich Anspruch auf Baukindergeld?
Grundsätzlich kann das Baukindergeld in Frage kommen, denn bei der KfW heißt es in den FAQ zum Thema Abriss und Neubau: "Wird eine bestehende Wohnimmobilie, insbesondere die Wohnfläche, vollständig rückgebaut bzw. abgerissen und auf dem Grundstück eine neue Wohnimmobilie zur Selbstnutzung errichtet, kann für die Neuschaffung der Wohnimmobilie eine Förderung mit Baukindergeld beantragt werden. Stichtag für die Förderberechtigung durch das Baukindergeld für Neubauvorhaben ist, auch rückwirkend zum 01. Januar 2018, die Erteilung der Baugenehmigung bzw. die Bauanzeige bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung (spätestens 6 Monate nach Einzug in die neue Wohnimmobilie) erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merkblatt geforderten Nachweisdokumenten muss der Antragsteller anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist (z. B. durch Rechnung)."
Da in Ihrem Fall die alte Wohnimmobilie nicht komplett abgerissen wurde, sondern der Keller erhalten blieb, fragen Sie bitte zur Sicherheit noch einmal direkt bei der KfW nach, ob auch in diesem Fall eine Förderung mit dem Baukindergeld möglich ist.
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