Expertenrat

Können wir Baukindergeld erhalten, wenn wir ein vermietetes Haus kaufen und wegen des Mieters noch nicht einziehen können?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Christian Z. am 13.01.2019 

Ich hätte eine Frage zum Baukindergeld. Wir leben aktuell in Miete und planen gerade ein anderes noch vermietetes Haus zu kaufen. Der Mieter des Hauses hat mindestes 6 Monate Kündigungsfrist und hat schon signalisiert, dass er eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht akzeptieren wird und nicht aus dem Haus will. Rechtliche Situation wird bereits über einen Anwalt geprüft. Können wir nun Baukindergeld erhalten, obwohl wir (verhindert durch den Mieter) noch nicht in das Haus einziehen können?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider nein - das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die Immobilie beantragt werden. Wenn sich der Einzug verzögert, verzögert sich auch die Antragstellung für das Baukindergeld,

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung