Ich hätte eine Frage zum Baukindergeld. Wir leben aktuell in Miete und planen gerade ein anderes noch vermietetes Haus zu kaufen. Der Mieter des Hauses hat mindestes 6 Monate Kündigungsfrist und hat schon signalisiert, dass er eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht akzeptieren wird und nicht aus dem Haus will. Rechtliche Situation wird bereits über einen Anwalt geprüft. Können wir nun Baukindergeld erhalten, obwohl wir (verhindert durch den Mieter) noch nicht in das Haus einziehen können?
Leider nein - das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die Immobilie beantragt werden. Wenn sich der Einzug verzögert, verzögert sich auch die Antragstellung für das Baukindergeld,
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