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Baukindergeld: So stellen Sie den Antrag in 5 Schritten

Zuschuss bei der KfW richtig beantragen

Nach ihrem Einzug in das neue Haus oder die neue Wohnung haben Familien sechs Monate Zeit, um den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag auf den Zuschuss richtig stellen, und was es dabei zu beachten gibt.

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Der Antrag auf Baukindergeld kann ausschließlich online im KfW-Zuschussportal gestellt werden

Foto: KfW Bankengruppe

Das Baukindergeld wurde Ende 2022 eingestellt, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Schritt 1: Einzug
Das Baukindergeld können Sie beantragen, wenn Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind und die Meldebestätigung vorliegen haben. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 6 Monate Zeit, den Antrag für den Zuschuss zu stellen (es gilt das Datum der Meldebestätigung).

Ausnahme: Wer eine Immobilie kauft, die er vorher schon gemietet hatte, stellt den Antrag auf Baukindergeld innerhalb von 6 Monaten nach dem notariellen Kaufvertrag.

Schritt 2: Anmeldung im KfW-Zuschussportal
Der Antrag auf Baukindergeld kann nur online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dort registrieren Sie sich als Neukunde und geben Ihre Daten genau ein. Danach können Sie den Antrag stellen.

Schritt 3: Identifizierung
Damit die KfW Sie eindeutig identifizieren kann, können Sie zwischen Video-Identifizierung oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen. Im KfW-Zuschussportal können sie sich mit einem Klick auf "Jetzt identifizieren" für Ihr bevorzugtes Verfahren entscheiden.

Schritt 4: Hochladen der Nachweise
Die Auszahlung der Zuschüsse veranlassen Sie durch das Hochladen aller Nachweise (Einkommensteuerbescheide von Antragsteller und Partner, Meldebestätigung und Grundbuchauszug). Bitte beachten Sie unbedingt, dass auf der Meldebestätigung alle geforderten Angaben vermerkt sind. Käufer einer vorher gemieteten Immobilie müssen eine aktuelle Meldebescheinigung sowie eine formlose Erklärung zum Kauf der Immobilie einreichen. Alle Details zur Meldebestätigung finden Sie auf der Seite der KfW erklärt. Was Sie tun können, wenn Ihnen Nachweise wie Steuerbescheid oder Grundbuchauszug nicht rechtzeitig vorliegen, erklären wir hier.

Schritt 5: Auszahlung
Nach dem positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung. Der Zuschuss wird dann in der Regel zum nächsten Monatsende auf das angegebene Konto überwiesen. In den folgenden Jahren erhalten Sie die Auszahlung des Baukindergeldes jeweils zum gleichen Monatsende.

Bitte beachten Sie: Die KfW versendet keine Unterlagen per Post! Alle Dokumente rund um den Antrag auf Baukindergeld finden Sie im KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge“.

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Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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