Wir haben ein Haus in 2012 gekauft, als wir noch keine Kinder hatten. Danach kamen in 2012 und 2014 zwei Kinder. Da das Haus zu klein war für uns, haben wir uns für einen Bau eines neuen Hauses entschieden. Lt. unserem Berater sollten wir das Baukindergeld bekommen, da unser Ersterwerb nicht als Familie mit Kinder war. Der notarielle Verkaufsvertrag war am 26.02., unsere Baugenehmigung kam am 18.02. Ein Baukindergeld haben wir bisher noch nicht beantragt. Können wir mit dem Zuschuss rechnen?
Ob das Baukindergeld in Frage kommt, hängt allgemein vom rechtzeitigen Verkauf einer vorhandenen Immobilie ab. Der Zuschuss ist nur dann möglich, wenn erst die Immobilie verkauft und dann die Baugenehmigung erteilt wird. So wie Sie den Ablauf beschreiben, war es bei Ihnen umgekehrt: Erst kam die Baugenehmigung, einige Tage später wurde die vorhandene Immobilie verkauft. In diesem Fall kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage, weil Ihr Haushalt zum Zeitpunkt der Baugenehmigung noch Eigentümer einer weiteren Wohnimmobilie war.
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