Vor 6 Jahren habe ich ein altes Haus erworben, nun soll es erneuert bzw um- und angebaut werden. Der Bauantrag ist eingereicht und ich besitze keine weitere Wohnimmobilie. Mein Mann hat jedoch vor vielen Jahren mit seiner Ex-Frau ein Haus gebaut, wofür sie auch Förderung erhalten haben. Das Haus wurde jedoch bei der Scheidung verkauft. Er besitzt nur noch ein unbebautes Grundstück. Können wir Baukindergeld beantragen?
Das Baukindergeld kann nur für den Bau oder Kauf von Wohneigentum beantragt werden. Für Umbau, Anbau oder Erneuerung schon vorhandener Immobilien kommt die Förderung leider nicht in Frage.
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