Die Entwässerung der Garage erfolgt über eine Zisterne. Gilt diese Fläche als unversiegelt?
Wie Zisternen oder Anlagen zur Regenwassernutzung bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt werden, ist leider nicht einheitlich geregelt. Die Fläche gilt zunächst einmal als versiegelt, wird jedoch je nach Kommune und auch je nach Nutzung des Regenwassers bei der Ermittlung versiegelter Flächen manchmal teilweise oder auch ganz nicht mit einberechnet. Teilweise müssen auch bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie zum Beispiel eine Mindestgröße (Mindest-Fassungsvermögen) für die Zisterne. Wie genau das in Ihrem Heimatort geregelt ist, können Sie der Gebührenordnung bzw. den Regelungen für die gesplittete Abwassergebühr entnehmen.
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