Expertenrat

Was passiert mit dem Baukindergeld, wenn ich den Steuerbescheid zurücknehme?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Andrea V. am 07.12.2021 

Mein Partner hat das Baukindergeld beantragt und da ich für 2019 noch keine ESt. Erklärung hatte habe ich eine gemacht. Das Jahr 2019 ist für mich das Trennungsjahr von meinem Ex Mann gewesen. Ich habe eine Steuererklärung für mich alleine als Einzelveranlagung gemacht da er nichts mehr dazu gesagt hat. Ich habe für meine Steuererklärung schon einen Bescheid bekommen und diesen mit den anderen Unterlagen fürs Baukindergeld eingereicht. Wir haben die Zusage fürs Baukindergeld bekommen und auch schon die erste Rate für dieses Jahr. Jetzt möchte mein Mann eine Zusammenveranlagung durchsetzen, so dass ich meinen Steuerbescheid zurücknehmen soll. Was passiert dann mit dem Baukindergeld, falls ich das zurücknehme und eine neue Zusammenveranlagung mache? Verlieren wir dann den Zuschuss oder kann man die Erklärung für 2019 nochmal neu einreichen obwohl die Zusage und die erste Auszahlung schon stattgefunden haben?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Würden Sie denn mit einer gemeinsamen Veranlagung den Höchstwert für das Haushaltseinkommen beim Baukindergeld überschreiten? Die KfW empfiehlt bei einem gemeinsamen Einkommen­steuer­bescheid mit dem Ex-Partner dieses Vorgehen: "Dann halbieren Sie den Wert aus dem Bescheid (50 %) und setzen diesen bei der Berechnung des "zu versteuernden Haushalts­einkommen" als Ihr Einkommen an." Da Sie einen korrekten Steuerbescheid für das Baukindergeld eingereicht haben, sollte die Förderung auch weiter für Sie möglich sein.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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