Baukindergeld steht Familien zu, die zwischen 2018 und 2020 erstmals Wohneigentum kaufen/bauen. Eine Familie existiert ab Geburt des ersten Kindes. Welches Datum des Bauvorhabens ist wahrscheinlich relevant? Wird das Kind bspw. geboren zwischen Grundstückskauf und Baugenehmigung, zwischen Baugenehmigung und Grundsteinlegung, während der Bauphase, aber vor Fertigstellung/Einzug, ...? Oder explizit: Wenn Baugenehmigung und Geburt nun zeitlich sehr nah zusammenliegen, kann das künstliche Hinauszögern der Baugenehmigung 12.000 € bringen?
Das maßgebende Datum beim Baukindergeld ist bei Neubauten die Baugenehmigung (beim Kauf einer bestehenden Immobilie das Datum des Kaufvertrags) und die Immobilie muss als Familie erworben werden. Ob es eine Regelung geben wird für Kinder, die kurz danach auf die Welt kommen, wissen wir noch nicht. Die kompletten Förderrichtlinien sind leider noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihnen in dieser Frage auch keine "strategischen Tipps" geben können.
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