Expertenrat

Welcher Termin wird denn maßgeblich sein für das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Steffi P. am 08.05.2018 

Was wird denn maßgeblich sein für die Rückwirkung zum 1.1.18 in punkto Baukindergeld: der bewilligte Bauantrag, der Baubeginn oder der Werksvertrag?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die maßgeblichen Termine für das Baukindergeld werden Baugenehmigung (Neubau) und Kaufvertrag (Immobilienkauf) sein. Dafür gilt der Stichtag 1. Januar 2018.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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