Was wird denn maßgeblich sein für die Rückwirkung zum 1.1.18 in punkto Baukindergeld: der bewilligte Bauantrag, der Baubeginn oder der Werksvertrag?
Die maßgeblichen Termine für das Baukindergeld werden Baugenehmigung (Neubau) und Kaufvertrag (Immobilienkauf) sein. Dafür gilt der Stichtag 1. Januar 2018.
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