Ich habe als Junggeselle eine Wohnung gekauft. Mittlerweile verheiratet und haben ein Haus gekauft. Ich wollte Baukindergeld beantragen. Steht mir das nicht zu? Ich habe Freunde, die trotz Vorbesitz das Baukindergeld erhalten. Muss man einfach dreist sein und den Antrag stellen oder wie funktioniert das? Können Sie mir vielleicht eine Auskunft geben?
Da Sie schon vor dem Hauskauf Wohneigentum besessen haben, kommt das Baukindergeld leider nicht mehr in Frage. Von einer Antragstellung mit falschen Angaben können wir nur abraten. Zum einen bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Baukindergeld-Antrag die Richtigkeit Ihrer Angaben und dass Sie kein Voreigentum besitzen, zum anderen kennen wir auch Fälle, wo der Antrag zu einem späteren Zeitpunkt von der KfW nachgeprüft und die Förderung dann zurückgefordert wurde.
Möglichweise haben Ihre Freunde das vorhandene Wohneigentum vor dem Neubau/Kauf verkauft? Dann käme das Baukindergeld in Frage.
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