Besteht Anspruch auf Baukindergeld, wenn der Kauf-/Bauvertrag eines Neubau vor dem 31.12.2020 unterschrieben wird, die Baugenehmigung allerdings erst Anfang 2021 ausgestellt wird?
Bei einem Neubau ist die Baugenehmigung der relevante Stichtag für das Baukindergeld. Die Förderung ist nur möglich, wenn die Baugenehmigung noch 2020 erteilt wird. Anders sieht es aus, wenn Sie das Haus vom Bauträger kaufen (Komplettpaket inklusive Grundstück, Baugenehmigung und Neubau). In diesem Fall zählt das Datum des Kaufvertrags für das Baukindergeld.
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