Besteht der Anspruch auf Baukindergeld auch, wenn ich ein Grundstück erbe auf dem ich dann baue?
Ja, auch bei einem Hausbau auf einem geerbten Grundstück ist das Baukindergeld möglich - Einhaltung der übrigen Förderbedigungen vorausgesetzt. Entscheidend für den Anspruch auf Baukindergeld ist, dass die Baugenehmigung noch 2020 erteilt wird.
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