Expertenrat

Reicht unser Antrag im Freistellungsverfahren in RLP für das Baukindergeld oder brauchen wir eine klassische Baugenehmigung?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von David S. am 20.11.2020 

Wir werden im Sommer 2021 ein EFH bauen. Im September haben wir einen Antrag im sog. Freistellungsverfahren (Land RLP) gestellt und einen Monat später den "grünen Punkt" erhalten. Entspricht dies nun den Voraussetzungen für das Baukindergeld oder muss ich noch eine klassische Baugenehmigung beantragen? Auf dem Baustellenschild "grüner Punkt" steht kein Datum drauf, nur auf dem Begleitschreiben des Bauamts. Baubeginn wird erst nach dem 31.03.2021 sein (wegen laufender Erschließung durch die Gemeinde).

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die KfW sieht das Baukindergeld auch für Bauvorhaben vor, die nach Landesrecht nur anzeigepflichtig sind. Sie brauchen also keine klassische Baugenehmigung. Allerdings gilt diese Frist: Eine Antragstellung beim Baukindergeld ist möglich, wenn der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht - nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2021 fällt. Wenn Ihr frühestmöglicher Baubeginn erst später ist, ist die Förderung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung