Meine Frau und ich sind beide zu je 50 % Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung. Nun wollen wir ein Einfamilienhaus bauen. Besteht die Möglichkeit die Eigentumswohnung komplett auf mich umzuschreiben, damit meine Frau als Antragsstellerin dann Baukindergeld erhalten kann?
Nein, auch diese Konstellation ist nicht förderfähig. Für das Baukindergeld werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der gesamte Haushalt. Ihr Haushalt besitzt mit der Eigentumswohnung schon Wohneigentum, auch wenn die Wohnung komplett Ihnen gehört. Dann kann auch Ihre Frau das Baukindergeld nicht beantragen. Die einzige Möglichkeit auf die Förderung ist ein Verkauf der Eigentumswohnung noch bevor Sie die Baugenehmigung für das Haus erhalten.
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