Im Jahr 2016 wurde ein Haus gekauft, welches im Nachhinein sich als sehr sanierungsbedürftig rausstellte. 2019 befindet sich das Haus immer noch in kein bewohnbaren Zustand! 2018 hatten wir uns dazu entschlossen neu zu bauen und werden 2019 unser Eigenheim beziehen! Seit 2016 ist das Sanierungsobjekt unbewohnt und wurde von uns nie als erstes Wohneigentum genutzt oder oder oder! Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?
Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage, auch wenn Ihre Immobilie unbewohnt ist. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sofern Ihr Haushalt (Antragsteller sowie Ehe-oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) bereits über Eigentum an einerselbstgenutzten, vermieteten, durch Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leerstehenden Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.
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