Die von unserem Architekten geplante Garage (Grenzbebauung) ist zu hoch. Wir könnten sie nur bauen, wenn wir auf das Grundstück unseres Nachbarn eine Baulast eintragen lassen. Wir fragen uns, welche Nachteile sich für den Nachbarn ergeben, wenn er zustimmt? Angeblich kann er dann nicht mehr so hoch verkaufen, falls er das mal vorhat. Aber warum? Was ist der konkrete Nachteil für den Käufer? Ich meine: Unsere Garage steht dann ja schon und sie ist auch nur 40 Zentimeter höher, als die ohnehin zulässige Höhe für Garagen.
Pauschal ist das natürlich schwer zu beurteilen, weil wir die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen. Ein möglicher Nachteil könnte zum Beispiel in einer stärkeren Verschattung des Nachbargrundstücks liegen. Oft wird eine Baulast als Risiko für Immobilienkäufer gesehen, was eine Minderung des Kaufpreises rechtfertigt. Den Umfang der möglichen Wertminderung kann am besten ein Sachverständiger vor Ort beurteilen.
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