Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen und Licht ins Dunkle bringen. Die Gesetzeslage bzw. die Voraussetzungen um das Baukindergeld zu beantragen/erhalten sind doch für uns etwas undurchsichtig. Ich bin verheiratet und habe einen Sohn (1,5 Jahre). Wir haben im Februar 2018 mit dem Bau eines Fertighauses begonnen und dieses von der Firma im März bezugsfertig übergeben bekommen. Das Bauvorhaben wurde über ein Kentnisgabeverfahren im August 2017 bei der Stadt angezeigt, das Grundstück wurde im April 2017 erworben. Sind wir berechtigt das Baukindergeld zu beantragen? Und welche Formulare müssen für den Antrag/Prüfung vorgelegt werden?
Ihre Angaben zum Kenntnisgabeverfahren lassen vermuten, dass Sie eventuell schon 2017 mit der Bauausführung beginnen durften (dabei ist nicht wichtig, dass der tatsächliche Baustart erst 2018 war). Wenn das so ist, Sie also theoretisch schon 2017 hätten bauen dürfen, können Sie das Baukindergeld nicht beantragen.
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