Wir haben jetzt einen Bauplatz gekauft. Mit der Baugenehmigung werden wir es sicher zum 31.12.20 schaffen aber ob das Haus da schon fertig zum Einzug ist das könnte knapp werden bzw wird nicht möglich sein. Gilt beim Neubau eine andere Frist? Oder bekommen wir kein Baukindergeld wenn wir theoretisch im April 21 einziehen würden?
Wenn Ihre Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2020 erteilt worden ist, kommt das Baukindergeld auf jeden Fall in Frage. Beantragen können Sie die Förderung dann nach Ihrem Einzug, spätestens muss der Antrag auf Baukindergeld bis zum 31.12.2023 gestellt werden.
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