Expertenrat

Nach meiner Scheidung bin ich weiterhin im Grundbuch als Eigentümer eines Hauses geblieben. Wenn dieses Haus jetzt verkauft wird - ist das Baukindergeld dann für mich möglich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Oliver H. am 27.07.2020 

Nach meiner Scheidung bin ich weiterhin im Grundbuch als Eigentümer eines Hauses geblieben. Dieses wird im Oktober 2020 durch die Ex-Frau verkauft. Nun habe ich mit meiner neuen Ehefrau im Jahr 2019 ein neues Haus gekauft. Ist es möglich das Baukindergeld nach dem Verkauf des alten Hauses im Oktober zu beantragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs noch Eigentümer des alten Hauses waren, ist das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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