Nach meiner Scheidung bin ich weiterhin im Grundbuch als Eigentümer eines Hauses geblieben. Dieses wird im Oktober 2020 durch die Ex-Frau verkauft. Nun habe ich mit meiner neuen Ehefrau im Jahr 2019 ein neues Haus gekauft. Ist es möglich das Baukindergeld nach dem Verkauf des alten Hauses im Oktober zu beantragen?
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs noch Eigentümer des alten Hauses waren, ist das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung leider nicht möglich.
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